Seiteneinsteiger
Du hast schon eine Ausbildung und möchtest nun aber lieber Seeluft schnuppern? Oder Du bist schon zur See gefahren, möchtest nun aber weiterkommen?
Für den Ausbildungsberuf Schiffsmechaniker*in gibt es die Möglichkeit, über die Anerkennung von Seefahrtzeit und Befähigungsnachweisen eine Zulassung zur Abschlussprüfung nach §20 See-BAV zu erlangen. Mehr Informationen dazu findest Du unter Berufliche Anerkennung in der Seeschifffahrt – Anerkennung auf Facharbeiterebene und im Downloadbereich.
Mit einem Zeugnis über eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik kannst Du die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im technischen Bereich, also als Technische*r Offiziersassistent*in (TOA) von 18 Monaten auf 12 Monate verkürzen. Eine Liste mit den anerkannten Berufen und mehr Informationen findest Du hier.
Mit einem Zeugnis über eine Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Metall- oder Elektrotechnik kannst Du die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit im Elektrotechnischen Bereich, also als Elektro-Technische*r Offiziersassistent*in (ETOA) von 12 Monaten auf 6 Monate verkürzen. Eine Liste mit den anerkannten Berufen und mehr Informationen findest Du hier.