Kontakt
Sicherheitsnachweise

Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr

Oya Sönmez

E-Mail: oya.soenmez@bg-verkehr.de
Telefon: +49 40 361 37-239

Adresse: Brandstwiete 1, 20457 Hamburg


Sicherheitsnachweise

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Dagmar Krause

E-Mail: zeugnisse@bsh.de
Telefon: +49 40 31 90-71 25

Adresse: Bernhard-Nocht-Strasse 78, 20359 Hamburg


Ansprechpartner*innen Seediensttauglichkeit

Zugelassene Ärzte für Untersuchungen


Seediensttauglichkeit

Seeärztlicher Dienst der BG Verkehr

Jörg Labrenz

E-Mail: seeaerztlicher-dienst@bg-verkehr.de
Telefon: +49 40 361 37-365

Adresse: Brandstwiete 1, 20457 Hamburg


Vor dem Bordeinsatz

 

Seediensttauglichkeit

Wenn Du zur See fahren willst, musst Du körperlich und geistig fit sein, das nennen wir Seediensttauglichkeit. Ob Du seediensttauglich bist, hängt in erster Linie von Deinem Gesundheitszustand ab, aber auch von Deiner geplanten Funktion an Bord.

Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, ist die Untersuchung für Dich kostenlos. Lass Dich also frühzeitig von einem zugelassenen Arzt auf Seediensttauglichkeit untersuchen.

Wir haben hier einmal die wichtigsten Fragen und Antworten zur Seediensttauglichkeit zusammengestellt.

Vorgaben zur Seediensttauglichkeit
Bin ich mit Brille seediensttauglich?

Ja, wenn Du ein Mindestsehvermögen hast. Du musst auf jedem Auge ohne Sehhilfe einen Visus von mindestens 0,1 erreichen. Zusätzlich gibt es je nach Dienstzweig noch unterschiedliche Vorgaben für jeweils ein Auge.

Was mache ich, wenn ich nicht 100% fit bin?

Lass Dich von einem der zugelassenen Ärzte auf Seediensttauglichkeit untersuchen. Wenn Du nicht zu 100% fit bist, muss das nicht das Ende deines Traums von der Seefahrt bedeuten. Die Vorgaben für die Seediensttauglichkeit sind je nach Dienstzweig unterschiedlich streng. Auch Auflagen sind möglich, zum Beispiel das Tragen einer Brille. Voraussetzung ist dann, dass Du Dich auch ohne Brille ausreichend orientieren kannst.

Wann bin ich definitiv nicht seediensttauglich?

Nicht seediensttauglich bist Du unter anderem, wenn Du:

  • ein sehr schlechtes Sehvermögen hast,
  • eine Rot-Grün-Farbschwäche hast (bei Dienstzweigen "Decksdienst" und "Elektrotechnischer Dienst"),
  • erheblich körperlich beeinträchtigt bist (z. B. keine Eigenrettung möglich wäre),
  • Medikamente einnimmst oder Gesundheitsstörungen hast, die Dich wesentlich körperlich oder geistig beeinträchtigen,
  • einen Body Mass Index von über 40 kg/m² hast,
  • eine infektiöse Darmerkrankung hast und in der Küche und im Catering arbeiten willst.
Die Einzelheiten findest Du in der Anlage 1 der Maritimen-Medizin-Verordnung.

Gibt es strengere Vorgaben für Einsteiger?

Nein. Für die Seediensttauglichkeit macht es keinen Unterschied, ob Du gerade in die Seeschifffahrt einsteigst oder schon mehrere Jahre zur See gefahren bist.

Kosten einer Untersuchung
Was kostet eine Seediensttauglichkeits-Untersuchung?

Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, musst Du die Untersuchung nicht bezahlen. Die Kosten übernimmt der Bund.

Du musst auch dann nichts bezahlen, wenn Du bei einer Reederei beschäftigt bist, die für Dich Unfallversicherungsbeiträge an die BG Verkehr zahlt. Das ist normalerweise der Fall, wenn Du einen Ausbildungsvertrag zum Schiffsmechaniker oder einen Heuervertrag als Offiziersassistent unterschrieben hast. Wichtig ist, dass Du zu der Untersuchung die von Deiner Reederei ausgefüllte Bescheinigung mitbringst.

Wenn Du noch keinen Ausbildungs- oder Heuervertrag unterschrieben hast und über 18 Jahre bist, musst Du die Untersuchung selbst zahlen. Je nach Umfang kostet die Untersuchung rund 100 Euro.

Seediensttauglichkeit nach Dienstzweigen
Was ist ein Dienstzweig?

Es gibt fünf Dienstzweige bei der Seediensttauglichkeit:

  1. Decksdienst
  2. Technischer Dienst
  3. Elektrotechnischer Dienst
  4. Küche und Bedienung
  5. Übriger Schiffsdienst

Für jeden Dienstzweig gibt es unterschiedlich strenge Vorgaben für die Seediensttauglichkeit.

Welche Seediensttauglichkeit benötige ich als Schiffsmechaniker?

Als Schiffsmechaniker*in benötigst Du die Seediensttauglichkeit für die Dienstzweige "Decksdienst" und "Technischer Dienst".

Welche Seediensttauglichkeit brauche ich als Offiziersassistent?

Du brauchst die Seediensttauglichkeit:
  • als Nautische*r Offiziersassistent*in (NOA) für den Dienstzweig "Decksdienst"
  • als Technische*r Offiziersassistent*in (TOA) für den Dienstzweig "Technischer Dienst"
  • als Elektrotechnische*r Offiziersassistent*in (ETOA) für den Dienstzweig „Elektrotechnischer Dienst“

Zugelassene Ärzte
Wo muss ich mich untersuchen lassen?

Nur speziell ausgebildete und regelmäßig geschulte Ärzte mit Seefahrthintergrund dürfen die Seediensttauglichkeits-Untersuchungen durchführen. Andere Ärzte, wie zum Beispiel Dein Hausarzt, dagegen nicht.

Wo finde ich den nächsten zugelassenen Arzt?

Auf www.deutsche-flagge.de findest Du Adressen und eine Karte mit allen zugelassenen Ärzten, die Seediensttauglichkeits-Untersuchungen durchführen dürfen.

Wer beaufsichtigt die zugelassenen Ärzte?

Der Seeärztliche Dienst der BG Verkehr überprüft die Tätigkeit der zugelassenen Ärzte. Der Seeärztliche Dienst ist auch für die Zulassung der Ärzte und deren regelmäßige Schulung zuständig.

Ablauf einer Untersuchung
Welche Unterlagen soll ich zur Untersuchung mitbringen?

Bitte bringe unbedingt folgende Unterlagen zur Untersuchung mit:

Folgendes bringst Du bitte ebenfalls mit, falls das auf Dich zutrifft:

  • Deine Brille oder Kontaktlinsen für den Sehtest.
  • Die von Deiner Reederei ausgefüllte Bescheinigung über die Kostenübernahme der Untersuchung, wenn Du über 18 Jahre alt bist und einen Ausbildungs- oder Heuervertrag hast.
  • Bei Erkrankungen oder Vorerkrankungen, die nicht älter als 2 Jahre sind, die aktuellen Befunde sowie eine aktuelle Medikamentenliste vom behandelnden Arzt.


Wie läuft eine Untersuchung ab?

Für eine Seediensttauglichkeits-Untersuchung musst Du zunächst einen Termin bei einem zugelassenen Arzt vereinbaren.

Lade Dir am besten schon vor der Untersuchung den Fragebogen über Deinen Gesundheitszustand herunter und fülle ihn aus. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, lass Deine Eltern unterschreiben. Beachte außerdem die Liste der zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen.

Am Untersuchungstag legst Du den ausgefüllten Fragebogen vor. Unmittelbar vor der Untersuchung wirst Du gebeten, Deinen Personalausweis zu zeigen.

Zu Beginn der Untersuchung wird der Arzt Deine Angaben im Fragebogen mit Dir zusammen durchgehen. Dann folgen ein Seh- und Hörtest, eine Untersuchung des gesamten Körpers und Deines Urins. Außerdem wird Dein Blutdruck, Deine Herzfrequenz, Größe, Gewicht und Dein Body-Mass-Index ermittelt. Bei Vorerkrankungen oder Zweifeln an Deiner Seediensttauglichkeit kann der Arzt zusätzliche Untersuchungen durchführen oder vorschreiben.

Wenn der Arzt Deine Seediensttauglichkeit festgestellt hat, erhältst Du von ihm ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis. Abhängig von Deinem Gesundheitszustand können in dem Zeugnis Einschränkungen oder Auflagen enthalten sein.

Solltest Du nicht seediensttauglich sein, wird Dir der Arzt eine Bescheinigung darüber ausstellen. Du kannst dann das Ergebnis dieser Untersuchung beim Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr überprüfen lassen.

Seediensttauglichkeits-Zeugnis
Was ist ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis?

Das Seediensttauglichkeits-Zeugnis bestätigt, dass Du seediensttauglich bist und zur See fahren darfst. In dem Zeugnis stehen auch mögliche Einschränkungen oder Auflagen, zum Beispiel das Tragen einer Brille.

Ein Muster des deutschen Seediensttauglichkeitszeugnisses findest Du hier.

Wie lang ist ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis gültig?

Ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis ist im Normalfall zwei Jahre gültig. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, dann ist das Zeugnis auf ein Jahr begrenzt. Auf Deinem Seediensttauglichkeits-Zeugnis findest Du das Ablaufdatum unten rechts.

Ist ein Seediensttauglichkeits-Zeugnis fälschungssicher?

Ja. Das Zeugnis wird auf speziellem fälschungssicheren Papier der Bundesdruckerei ausgedruckt. Mit der Identifikationsnummer auf dem Zeugnis und unserer Online-Verifikation  können Reedereien oder Hafenstaatkontrolleure überprüfen, ob ein Zeugnis echt und gültig ist.

 

Sicherheitsnachweise

Für eine Ausbildung an Bord musst Du, wie andere Seeleute auch, an speziellen Sicherheitslehrgängen teilnehmen. Dort lernst Du, wie Du Dich im Notfall mit einem Freifallrettungsboot oder einer Rettungsinsel in Sicherheit bringst, das Bereitschaftsboot bedienst und Brände an Bord löschst.

Für Dich kommen vier Sicherheitsausbildung in Frage:

  1. die Einführungsausbildung,
  2. die Sicherheitsgrundausbildung für Seeleute,
  3. die Ausbildung Rettungsbootsleute und
  4. die Ausbildung in Brandbekämpfung.

Die ersten beiden Ausbildungen musst Du in Deiner Ausbildung immer absolvieren, die letzten beiden nur dann, wenn Du an Bord auch in den Bereichen Rettungsboot und Leitung der Brandbekämpfung eingesetzt werden sollst. Die Einführungsausbildung erhältst Du gleich zu Beginn an Bord, die anderen Ausbildungen an Land meistens erst im Laufe Deiner Ausbildung.

Die Inhalte dieser Ausbildungen sind in dem Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten – kurz: STCW – geregelt.

Einführungsausbildung
Alle Personen an Bord, also auch Du für Deine Ausbildung, mit Ausnahme von Fahrgästen, müssen eine Sicherheitsunterweisung (Einführungsausbildung) nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes erhalten haben. Verantwortlich für diese Information und Unterweisung an Bord ist der Kapitän.
Sicherheitsgrundausbildung für Seeleute ("Basic Safety")
Als Offiziersassistent*in (Nautik/Technik/Elektrotechnik) musst Du im Rahmen Deiner Ausbildung an einer zweiwöchigen Sicherheitsgrundausbildung (auf Englisch: "Basic Safety") nach der Regel VI/1 des STCW-Übereinkommens und Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes teilgenommen haben. Diese Ausbildung findet in zugelassenen Ausbildungsstätten an Land statt. Wenn Du den Kurs erfolgreich absolviert hast, bekommst Du vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den "Befähigungsnachweis über die Sicherheitsgrundausbildung". Als Auszubildende*r zum*zur Schiffsmechaniker*in absolvierst Du eine ähnliche Ausbildung im Rahmen Deines ersten Schulzeitblocks an einer seemännischen Berufsschule.
Ausbildung Rettungsbootsleute
Wenn Du während Deiner Ausbildung an Bord auch Aufgaben und Pflichten eines Rettungsbootmanns wahrnehmen sollst, musst Du an einem einwöchigen anerkannten Lehrgang an Land nach Abschnitt VI/2-1 des STCW-Codes teilgenommen haben. Wenn Du den Kurs erfolgreich absolviert hast, bekommst Du Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vom den "Befähigungsnachweis für Rettungsbootleute". Als Schiffsmechaniker*in-Auszubildende*r musst Du außerdem 18 Jahre alt sein und in der Abschlussprüfung Teil 1 oder Teil 2 im Rettungsdienst mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
Ausbildung in der Brandbekämpfung
Sollst Du während Deiner Ausbildung auch für die Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen an Bord eingeteilt werden, musst Du eine 40-stündige Ausbildung in moderner Brandbekämpfung (auf Englisch: "advanced firefighting") nach Abschnitt VI/3 des STCW-Codes absolvieren. Diese Ausbildung umfasst unter anderem die Organisation, Taktik und Führung bei Brandbekämpfungseinsätzen, die Brandbekämpfung bei gefährlichen Gütern und das Ausarbeiten von Notfallplänen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch den "Befähigungsnachweis zur Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen" des BSH nachgewiesen.

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